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Zahlungsarten

Zahlungsarten Die Bedingungen für die Dienstleistungserbringung bei den Online-Übersetzungen VISA, Euroсard/MasterCard, JCB, Diners Club, Union Card Webmoney, Yandex.dengi, E-port, Kredit Pilot ASSIST
Wir bieten unseren Kunden verschiedene Zahlungsarten für die Dienstleistungen unseres Übersetzungszentrums an: Bar bei uns im Büro oder über den Kurier, bargeldlose Zahlung für juristische und physische Personen, verschiedene Arten der Geldüberweisungen, mit Kreditkarten VISA, Euroсard/MasterCard, JCB, Diners Club, Union Card bzw. mit elektronischem Bargeld: Webmoney, Yandex.dengi, E-port, Kredit Pilot über das System elektronischer Zahlungen ASSIST.

Zusätzliche Kosten für die Bedienung des universellen Zahlungssystems ASSIST werden nicht erhoben. Bei Zahlungen mit Kreditkarte brauchen Sie uns nur die Angaben Ihrer Karte mitzuteilen. Die Übermittlung dieser Angaben erfolgt unter Berücksichtigung aller Sicherheitsmaßnahmen. Die Angaben werden übermittelt nur auf den autorisierten Server Assist über einen geschützten Kanal (Protokoll SSL 3.0). Die Information wird nur auf den spezialisierten Server des Zahlungssystems in verschlüsselter Form übersendet und dort gespeichert.

Bezahlung der Online-Aufträge mit Kreditkarten und elektronischem Bargeld


  • Die Bezahlung der Aufträge erfolgt nur nach der Abstimmung aller Bedingungen des Auftrages und der Auftragsbestätigung (wird geschickt per e-mail oder per Fax).
  • Die Bezahlung ist 100% Voraukasse. In den Fällen, wenn die genaue Statistikabrechnung unmöglich ist, beträgt die Summe der Vorauszahlung wenigstens 50% der Auftragssumme.
  • Die überwiesene Vorauszahlung wird unter keinen Umständen zurückerstattet. Wir erledigen die Übersetzungen immer bis zu voller Zufriedenheit des Kunden.
  • Alle Preise sind angegeben ohne MWSt. MWSt wird nicht berechnet gemäß Punkt 2 Art. 346.11 Kapitel 26.2 des Steuergesetzbuches RF.

    Die Bedingungen für die Dienstleistungserbringung bei den Online-Übersetzungen

  • Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Dienstleistungen entsprechender Qualität zu leisten und die Übereinstimmung des Originals und der Übersetzung zu gewährleisten. Wenn ein Glossarium und/oder ein spezielles Wörterbuch vom Kunden bereitgestellt wird, so werden diese Fachbegriffe bei der Übersetzung strengst beachtet.
  • Falls der terminologische Glossarium und/oder das spezialisierte Wörterbuch fehlt, ist der Auftragnehmer berechtigt, beim Auftraggeber die Übersetzung eines bestimmtes Terminus und/oder die Entzifferung der Abkürzungen anzufragen. Falls sich der Auftraggeber innerhalb 2 (zwei) Tagen nicht meldet, ist die Gesellschaft berechtigt, eine beliebige Übersetzung aus den öffentlichen Wörterbüchern nach eigenem Ermessen zu verwenden. In diesem Fall ist der Auftraggeber nicht berechtigt, dem Auftragnehmer die Ansprüche bezüglich terminologischer Genauigkeit bei der Übersetzung eines Terminus und/oder der Entzifferung einer Abkürzung geltend zu machen.
  • Die Muttersprache unserer Übersetzer ist Russisch. Deswegen haftet der Auftragnehmer für die Übergabe der stylistischen Besonderheiten bei der Übersetzung in die Fremdsprachen nicht (ausgenommen die Aufträge, wo im voraus abgesprochen wurde, die Übersetzung solle vom Muttersprachler erfasst werden).
  • Unter keinen Umständen haftet der Auftragnehmer für die Verletzung der Urheber-, Nebenrechte, sowie sonstiger Rechte, falls die bei der Übersetzung in andere Sprache und/oder bei der Übergabe des Textmaterials vom Auftraggeber dem Auftragnehmer passiert hat.
  • Falls die im Auftrag angegebene Frist durch Verschulden des Auftragnehmers nicht eingehalten wird, bezahlt der Auftragnehmer die Verzugszinsen in Höhe von 0,5 (null Komma fünf) Prozent für jeden Verzugtag, aber höchstens 30 (dreißig) Prozent.
  • Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Fakten bzw. die Informationen des Auftraggebers den Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers im allgemeinen oder im einzelnen nicht zu verbreiten (ausgenommen die gesetzlich vorgesehenen Fälle).
  • Falls der Auftraggeber mit den Dienstleistungen unzufrieden ist, schickt der Auftraggeber innerhalb 3 (drei) Arbeitstagen ab Datum der Bereitstellung der Übersetzung an die Gesellschaft einen begründeten Anspruch. Der Anspruch muss deutliche und konkrete Bemerkungen des Auftraggebers bezüglich der Qualität der Übersetzung, sowie die gewünschten Termine und mögliche Varianten der Fehlerbeseitigung beinhalten. Aufgrund des Anspruches beseitigt die Gesellschaft die Fehler in dem von den Seiten abgesprochenen Zeitraum. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, das Übernahmeprotokoll innerhalb 3 (drei) Arbeitstagen ab Datum der Fehlerbeseitigung zu unterschreiben.

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